Leitbild

Ziel des Handelns und Umfang der Zuständigkeit

Der RBS Burscheid hat sich zum Ziel gesetzt und verfolgt den Zweck, den Sport als Mittel der Rehabilitation einzusetzen und behinderten Menschen die Teilnahme am Sport im Prozess der Rehabilitation zu ermöglichen. Die Unterstützung bei der Rehabilitation gesundheitlich beeinträchtigter Peronen ist also Aufgabe des RBS Burscheid. Dies ist die Besonderheit von Ziel und Aufgabe des RBS Burscheid gegenüber anderer Sport‑ und Spitzenverbände im DSB und grenzt ihn ihnen gegenüber ab.

Als Behinderung definieren wir jede funktionelle Störung, die Sport nicht ohne Einschränkung ermöglichen: Einschränkung auf körperlicher, geistiger und seelischer Ebene, Einschränkungen der Motorik, der Denk‑ oder Lernfähigkeit, der Kommunikation und/oder der Verhaltensweisen.

Rehabilitation umfasst alle ärztlichen, sozialpädagogischen, psychologischen und sozialrechtlichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen mit Behinderungen wieder in die Lage zu versetzen, sich geistig, gesellschaftlich und wirtschaftlich zu behaupten. Eine dieser Maßnahmen ist der Sport, der neben anderen Hilfen die innere Stabilität und Identität des Betroffenen festigt, ihm sein Selbstvertrauen zurückgibt und ihm ermöglicht, einen festen und anerkannten Platz in Familie, Berufsleben und Gesellschaft einzunehmen sowie sich im Wettbewerb mit Nichtbehinderten zu behaupten.

Die sportlichen Angebote des BS Burscheid beschränken sich nur auf bestimmte sportliche Disziplinen. Sie werden dadurch charakterisiert, dass sie auf die Rehabilitation von behinderung Teilnehmern ausgerichtet sind. Für diesen Teilbereich von Mitgliedern, Sportarten und –disziplinen erhebt der BS Burscheid im Rahmen des Gesamtsportes der Stadt Burscheid Anspruch auf Zuständigkeit und Federführung.

Menschenbild

Das Selbstbild des behinderten Menschen und sein Bild in der Gesellschaft kann durch Behindertensport beeinflusst werden. Erfahrungs‑ und Erlebnishorizonte werden erweitert, Fremdbilder und Berührungsängste abgebaut. Unsere Teilnehmer verstehen sich als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft.
Behinderung ist nicht anormal, sondern eine Andersartigkeit durch eine funktionelle Störung. Rehabilitation durch Sport dient auch ihrer Bewältigung durch Verbesserung der Wahrnehmung, insbesondere der Körperwahrnehmung, der Handlungsfähigkeit, des Selbstbewusstseins und der Eigeninitiative.

Behindertensport

1 Behindertensport allgemein

1.1 Behindertensport ist Vereinssport von Personen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Funktionsbeeinträchtigung.

1.2 Behindertensport ist immer auch ambulante Rehabilitation, die der aktiven Mitwirkung des eingeschränkten Sportlers bedarf.

1.3 Sportarten und Sportdisziplinen des Behindertensports sind den unterschiedlichen Funktionsbeeinträchtigungen der jeweiligen Behinderung sowohl in Bezug auf Inhalt, Geeignetheit, Betreuung, Regeln der Durchführung als auch an die durch die Behinderung eingeschränkte Belastbarkeit angepasst.

1.4 Ziele des Behindertensports sind die Erhaltung und Steigerung der verbliebenen körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, die Aktivierung der Eigeninitiative, die Überwindung von Hemmungen und Hemmnissen, der Aufbau und die Festigung der inneren Stabilität, der Identität und des Selbstvertrauens, die Einnahme eines festen und anerkannten Platzes in der Gesellschaft sowie die Behauptung im Wettstreit mit Nichtbehinderten.
Ganzheitliche Rehabilitation durch Sport zu erreichen und/oder zu sichern, heißt also nicht nur, die körperliche Leistungsfähigkeit zu steigern, sondern auch, gesellschaftliche Integration mit den positiven Effekten im psychosozialen Bereich (Steigerung des Wohlbefindens, des Selbstwertgefühls und der sozialen Kontaktfähigkeit) zu erzielen.

1.5 Behindertensport umfasst den Rehabilitationssport, den Breitensport und den Leistungssport behinderter Menschen.

2. Rehabilitationssport

Rehabilitationssport definiert sich im Sinne des sozialen Leistungsrechts als ergänzende Leistung zur Rehabilitation, die im Rahmen der für einzelne Sozialleistungsbereiche (GKV, GRV, GUV) geltenden Vorschriften den Betroffenen vom Arzt verordnet und in Gruppen unter ärztlicher Betreuung ausgeübt wird.
Dazu führt die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2011 aus:

1. Rehabilitationssport kommt für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um sie unter    Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.

2. Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten.

3. Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein.

4. Rehabilitationssport umfasst Übungen, die in der Gruppe im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Das gemeinsame Üben in festen Gruppen ist Voraussetzung, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistung zu stärken. Auch Maßnahmen, die einem krankheits-/behinderungsgerechten Verhalten und der Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen dienen (z. B. Entspannungsübungen), sowie die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen können Bestandteil des Rehabilitationssports sein. Die einzelnen Maßnahmen sind dabei auf die Erfordernisse der Teilnehmer/-innen abzustellen.

5. Rehabilitationssport kann auch spezielle Übungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und  Mädchen umfassen, deren Selbstbewusstsein als Folge der Behinderung oder drohenden Behinderung eingeschränkt ist und bei denen die Stärkung des Selbstbewusstseins im Rahmen des Rehabilitationssports erreicht werden.

3. Breitensport

Der Breitensport behinderter Menschen unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom Breitensport Nichtbehinderter. Für den Behindertensport gilt zusätzlich regelmäßige ärztliche Betreuung, Stärkung und Erhaltung verbliebener Leistungsfähigkeit, Entlastung der Familie von Betreuungsaufgaben u.a.
Im Vordergrund des Breitensports stehen Spaß an Bewegung, Spiel und Sport im Zusammenhang mit den sozialen Komponenten, die das Vereinsleben bietet. Angebote an Sportarten und –disziplinen im Breitensport behinderter Personen sind auf die Funktionsstörung abgestellt. Dabei sind Leistungsvergleiche durchaus inbegriffen. Sie werden in Form von Breitensportturnieren, Spiel‑ und Sportfesten durchgeführt. Hierbei steht allerdings nicht die absolute Spitzenleistung im Vordergrund, sondern vielmehr das Miteinander, die Begegnung und das gemeinsame Sporttreiben.
Die qualifizierte Betreuung der Gruppen durch ausgebildete Trainer und Übungsleiter im sozialen Umfeld des Vereins gewährleistet, dass der Breitensport Behinderter eine weitere Stufe in der Rehabilitation und insbesondere in der gesellschaftlichen Integration Behinderter darstellt. Der Breitensport leistet somit auch einen entscheidenden Beitrag zur Gesundheitsförderung.

4. Leistungssport

Unter Leistungssport verstehen wir den mit dem Ziel der Erreichung einer persönlichen
Höchstleistung betriebenen Sport.
Leistungssport kann je nachdem, ob Leistung als absoluter oder relativer Wert aufgefasst wird, einen engen oder weiten Bedeutungsspielraum erhalten.
Im weiteren Sinne ist jedes Sporttreiben Leistungssport, da der Leistungsvollzug einen Grundbestandteil des Bewegungsverhaltens darstellt, das sich in verschiedenen Sportarten (und Sportformen) konkretisiert. Das entscheidende Kriterium für den Leistungssport im weitesten Sinn ist das an persönlichen und damit an relativen Grenzen orientierte Anspruchsniveau der Leistungssport treibenden Menschen.
Im engeren Sinne wird Leistungssport Behinderter dann zu Spitzen‑ bzw. Hochleistungssport, wenn ein Höchstmaß an persönlichem Einsatz (Zeit, Leistungsvermögen, Leistungswille) notwendig ist, um den vorgegebenen absoluten Normen des Rekordes, erzielt in den jeweils international gültigen Schadensklassen/Wettkampfklassen und der Meisterschaft (in den jeweils gültigen Schadensklassen/Wettkampfklassen), möglichst nahe zu kommen bzw. neue derartige Normen zu setzen.

Dieses Leitbild wird alle 2 Jahre überarbeitet und bei Bedarf korrigiert oder erweitert.