Corona
Die Coronaschutzverordnung NRW reglementiert derzeit den Sportbetrieb
Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf unser Vereinsgeschehen.
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie regeln momentan das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen. Die Bevölkerung musste teilweise in sehr kurzen Abständen neue Verlautbarungen zur Kenntnis nehmen und umsetzen. So auch der RBS mit seinen Teilnehmern, Übungsleitern und ehrenamtlichen Verwaltungskräften. Zeitweise war jeglicher Sport untersagt, dann folgten teilweise Lockerungen, erneute Einschränkungen, die vorübergehende Erlaubnis, Rehasport für Teilnehmer mit ärztlicher Verordnung durchführen zu dürfen bis hin zum wiederholten Lockdown.
Die zwingend erforderliche zahlenmäßige Beschränkung unserer sozialen Kontakte wird uns auch in 2021 noch begleiten. Wann ein regulärer Sportbetrieb wieder möglich sein wird, ist vorläufig noch nicht absehbar.
Übungsleiter und Vereinsverwaltung werden alle Sportler rechtzeitig über die Wiederaufnahme der Übungsveranstaltungen informieren. Bis dahin bleibt uns nur, uns in Geduld zu fassen.